Wir versuchen so transparent und fair zu sein, wie es möglich ist. Grundsätzlich sind wir ein Dienstleister für Firmen, Behörden und Vereine, die arbeitsmedizinische Betreuung für sich oder Beschäftige benötigen oder andere Gesundheitsleistungen oder Untersuchungen für die Beschäftigten benötigen.
Daher rechnen wir üblicherweise - auch zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht - nicht nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern erheben feste Untersuchungspauschalen. Die Zahlung erfolgt üblicherweise dann per Rechnung unmittelbar mit dem Auftraggeber, nicht mit der untersuchten oder die Leistung unmittelbar in Anspruch nehmenden Person.
Leistungen, die im Auftrag und für Privatpersonen erbracht werden, müssen gemäß Berufsordnung für Ärzte nach GOÄ abgerechnet werden. Meist ist dies mit einem deutlich höheren Aufwand für uns verbunden. Auch können wir in diesem Fall keine Rabatte gewähren, wie dies im Vertragsverhältnis mit unseren Geschäftskunden möglich ist.
Kosten für Behörden und Unternehmen
Bitte denken spätestens zum Termin daran, dass wir zur Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Institution eine Kostenübernahmeerklärung benötigen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem mit Ihrem Unternehmen vereinbarten Untersuchungspauschalen. Für Kunden ohne festen Vertrag haben wir unsere Basispreisliste hier abgelegt.
Die Preise verstehen sich als Pauschalen. Alle erforderlichen Untersuchungen sind in diesen Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahme bilden lediglich extern erbrachte Leistungen wie Labor oder Röntgenuntersuchungen. Auch diese werden werden nur als
Pauschale für externe Untersuchungen - Labor
Pauschale für externe Untersuchungen - Röntgen
ausgewiesen, nicht aber nach deren Inhalt. Dies soll verhindern, dass ein Rückschluss von der Untersuchungsleistung auf eventuell gesundheitliche Informationen möglich ist.
LINK zur Basispreisliste Firmen
Die Preise verstehen sich netto, ggf. anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Umsatzsteuer fällt üblicherweise bei allen Leistungen an, die nicht im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erbracht werden, insb. Eignungsuntersuchungen.
Kosten für Einzelpersonen
Abrechnung nach GOÄ bieten wir ausschließlich für Einzelpersonen an. Leider dürfen aus berufsrechtlichen Gründen keine Abweichungen von der GOÄ vornehmen.
Bei einer Abrechnung unter Anwendung der GOÄ ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nicht gewährleistet.
Zum einen müssen alle Leistungen einzeln ausgewiesen werden, zum anderen müssen auf der Rechnung ggf. Diagnosen und Begründungen angegeben werden.
Laborleistungen und externe Untersuchungsleistungen müssen ebenfalls von Ihnen übernommen werden und werden unmittelbar mit dem jeweiligen Leistungserbringer abgerechnet.
Eigenschaft | Steigerungssatz |
|---|---|
Persönlich ärztliche Leistungen | 2,3 |
Medizinisch-Technische Leistungen | 1,8 |
Laborleistungen | 1,15 |
LINK zur Preisliste nach GOÄ
Bitte beachten Sie, dass die Preise in Abhängigkeit von den durchgeführten Untersuchungen abweichen können und die Preisliste nur einen Anhalt darstellt.
Die Preise verstehen sich netto, ggf. anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Umsatzsteuer fällt üblicherweise bei allen Leistungen an, die nicht im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung erbracht werden, insb. Eignungsuntersuchungen.