Allgemeine Informationen

Terminausfall

Von Michael Oebel
25. März 2024

Wir bieten eine reine Terminsprechstunde an. Diese ist so ausgerichtet, dass wir auf jeden Klienten individuell eingehen können. Dies bedeutet aber auch, dass wir Ausfälle nicht wie in einer allgemeinmedizinischen Sprechstunde spontan kompensieren können.

Entsprechend sind wir - wie jeder andere Dienstleister auch - darauf angewiesen, dass die geplanten Termine auch stattfinden. Sollten Sie einen Termin daher nicht wahrnehmen können und rechtzeitig absagen, sind wir leider gezwungen eine Entschädigung für den entgangenen Umsatz zu berechnen. Dieser bemisst sich an den für sie geplanten Untersuchungskapazitäten.

Terminabsage

Entschädigung

(% des Umsatzes)

Absage mehr als 15 Werktage im Voraus

keine Kosten

Absage weniger als 15 Werktage im Voraus

25 %

Absage weniger als 7 Werktage im Voraus

50 %

Absage weniger als 3 Werktage im Voraus

100 %

Bearbeitungsgebühr bei kurzfristiger Neuvergabe des Termins

30,00 €

Nicht erscheinen oder Abbrechen des Termins, auch ohne Inanspruchnahme von Leistungen durch Sie

100 %

Als Werktage gelten Montag bis Freitag soweit es nicht um gesetzliche Feiertage in Hessen oder Rheinland-Pfalz handelt.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Das kann uns allen passieren. Wenn Sie uns eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen und einen neuen Termin vereinbaren, verzichten wir darauf eine Entschädigungsforderung zu erheben.

Sollten Sie keinen neuen Termin buchen, behalten wir uns dennoch vor, eine Entschädigung zu verlangen.

Kann ich meinen Termin verschieben?

Grundsätzlich können Sie Ihren Termin jederzeit verschieben. Da dies aber ggf. zu nicht kompensierbaren Einbußen auf unserer Seite führen kann, behalten wir uns vor bei Terminverschiebungen eine Entschädigung zu verlangen.

Terminverschiebung

Entschädigung pro Verschiebung

(% des Umsatzes)

Terminverschiebung mehr als 5 Werktage im Voraus

keine Kosten

Terminverschiebung weniger als 5 Werktage im Voraus

50 %

Terminverschiebung weniger als 3 Werktage im Voraus

100 %

Wenn Sie den Termin mehr als 2 mal kurzfristig verschieben

50 %

Wenn Sie Termine mehr als 3 mal mit mehr als 5 Werktagen Vorlauf verschieben

50 %

Bei häufigen Terminausfällen oder -verschiebungen behalten wir uns vor, den Termin erst nach Vorauszahlung in vollständiger Höhe verbindlich zu vergeben.

War dieser Artikel hilfreich?

Vielen Dank für deine Rückmeldung!